Der EuGH hat ein gefärliches Urteil für Handwerksbetriebe und andere Dienstleister bestätigt. Vorsorglich soltten Sie eine 14tägiger Widerufsbelehrung in Ihren Angeboten die zu Privatkunden gehen einbauen, anderenfalls können solche Baustellen ungeheuer teuer werden.

Weil ich es auch immer wieder bei meinen Besuchen im Aussendienst gehört habe, dazu zählen auch Arbeiten bei Kollegen im Privathaus, auch das sind dann Privatkunden - ich habe da schon von einigen schwarzen Schafen gehört.

 



Widerufsbelehrungen bei Privatkunden ( in Privathäusern )

Dieser Artikel ist eine nahe Kopie von folgender Quelle ;

Quelle der Info : im Handwerkerblatt vom 20.06.2023

Zitat :

Ein privater Kunde musste wegen einer fehlenden Widerrufsbelehrung für die Arbeit eines Elektrikers nichts bezahlen. Denn versäumt es ein Unternehmer, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht aufzuklären, trägt er das Risiko und hat bei einem Widerruf weder Anspruch auf Zahlung noch auf Ersatzleistung. Das sagt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Rechte der Verbraucher erneut stärkt. 

Der Fall

Ein privater Kunde hatte einen Elektriker mit der Erneuerung der Installation seines Hauses beauftragt. Das Unternehmen versäumte es jedoch, den Kunden über sein Widerrufsrecht belehren. Dieses Recht steht jedem Verbraucher grundsätzlich 14 Tage lang zu, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurde. Der Handwerker führte die Arbeiten komplett aus, aber der Kunde weigerte sich zu zahlen und widerrief stattdessen den Vertrag. Der Streit landete vor dem Landgericht Essen

Das deutsche Gericht hatte Zweifel und wollte vom EuGH wissen, ob der Kunde einen Wertersatz für die getane Arbeit leisten müsse. Andernfalls könne er wegen der erhaltenen Leistungen ungerechtfertigt bereichert sein.

Das Urteil

Der EuGH stellte sich auf die Seite des Kunden und sprach ihn von jeder Zahlungspflicht frei. So stehe es in Artikel 14 Absatz 5 der Verbraucherschutzrichtlinie (RL 2011/83). Diese besage, dass für den Verbraucher keine Kosten entstehen dürften, also auch kein Wertersatz. Da die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlte, müsse das Unternehmen das Risiko tragen.



weitere Quellen



Letzte Aktualisierung am Do 22.02.2024